Anträge Kinzigtal
Ihr Weg zur Reha | Reha-Antrag

Beantragung

Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer Rehabilitation. Falls eine Rehabilitation aus medizinischer Sicht angezeigt ist, wird Ihr Arzt Sie bei der Suche nach der für Sie passenden Rehabilitationsmaßnahme sowie dem zuständigen Kostenträger unterstützen.

Antragsformulare bekommen Sie vom zuständigen Kostenträger (in der Regel Renten- oder Krankenversicherung) oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Die meisten Kostenträger bieten die Formulare über ihre Homepage zum Download an. Die genannten Stellen, Ihr Haus- oder Facharzt, aber auch wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Je nach Kostenträger muss die Notwendigkeit der medizinischen Rehabilitation von Ihrem Haus- oder Facharzt in Form eines Befundberichtes oder vom unabhängigen Gutachter bestätigt werden.

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie inkl. der ärztlichen Stellungnahme bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung mit der Bitte um Kostenübernahme ein.

Sie haben nach § 9 Abs.1 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht und können Einfluss darauf nehmen, in welche Rehabilitationsklinik Sie kommen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Die Celenus Klinik Kinzigtal verfügt über ein zertifiziertes einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem nach § 20 Abs. 2a SGB IX. Sie können somit bereits bei der Antragstellung darauf hinweisen, dass Sie die Rehabilitationsmaßnahme gerne in der Celenus Klinik Kinzigtal durchführen möchten. 

Antragsformulare finden Sie auf der »Downloadseite.

 

Mögliche Kostenträger

  • Für alle, die krankenversichert sind sowie für Rentner – die Krankenkassen
  • Für alle, die rentenversichert sind bzw. es eine Zeitlang waren – die Rentenversicherung
  • Für alle, die weder kranken- noch rentenversichert sind und nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten – das Sozialamt
  • Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall – die Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften
  • Für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte und Gewaltopfer – das Versorgungsamt
  • Für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht) – die Beihilfestelle

Bescheid und Widerspruch

Wird Ihr Antrag per Bescheid abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Erfahrung zeigt, dass Rehabilitationen nach einem Widerspruch sehr oft doch noch genehmigt werden.

Rehabilitationsantrag bei privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen

Sofern Sie privatversichert sind, fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob stationäre Rehabilitation in Ihrem Leistungspaket enthalten ist.

Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung und erkundigen Sie sich, was Sie für die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme benötigen.

In der Regel müssen Sie Ihrem Antrag einen ärztlichen Befundbericht beifügen, aus dem hervorgehen muss, weshalb eine medizinische Rehabilitation erforderlich ist und die Behandlung stationär bzw. nicht ambulant durchgeführt werden kann.