
Wunsch- und Wahlrecht
Sie haben die Möglichkeit bei der Auswahl Ihrer Rehabilitationsklinik selbst Einfluss zu nehmen. Nach Sozialgesetzbuch IX § 8 besteht für Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht.
Im Gesetz heißt es dazu: Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.
Vermerken Sie Ihre bevorzugte Klinik einfach in Ihrem Antrag. Formulieren Sie z. B.: „Ich nehme mein Wunsch- und Wahlrecht wahr und möchte in die Celenus Klinik Kinzigtal eingewiesen werden.“ Oder verwenden Sie einfach unser Musterformular und fügen dieses Ihrem Antrag bei. In beiden Fällen ist es sinnvoll, wenn dieser Wunsch medizinisch begründet und durch Attest eines Arztes untermauert ist.